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BVerwG, 04.04.1990 - 7 B 31.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kursus - Duzen - Volkshochschule
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 1 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 3 S. 3
Anrede ("Duzen") durch einen Lehrer an einer Volkshochschule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 02.02.1987 - 6 A 387/85
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.11.1989 - 10 L 54/89
- BVerwG, 04.04.1990 - 7 B 31.90
- BVerfG, 30.08.1990 - 1 BvR 598/90
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2575
- NVwZ 1990, 1078 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 28.12.2021 - 31 C 148/21
Duzen durch andere Parteimitglieder zulässig?
Es mag auch sein, dass sich ein Bürger nicht gefallen lassen muss, sich von Amtsträgern duzen zu lassen, wenn dies als Verletzung der Personenwürde des solcherart Angsprochenen angesehen und daher als Verstoß gegen Artikel 1 I GG gewertet werden könnte ( BVerwG , Beschluss vom 04.06.1990, Az.: 7 B 31/90 ). - VG Berlin, 25.09.2015 - 3 K 335.15
Verwaltungsrechtsweg für Nichtteilnahme bzw. Ausschluss vom VHS-Kurs
Die öffentliche Hand hat sich vorliegend gegen ein öffentlich-rechtliches Sonderrecht (anders als bspw. in den Fällen, die den Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 30. Oktober 1986 - 9 S 2497/86 - und des BVerwG vom 4. April 1990 - 7 B 31.90 - Rn. 7; beide bei juris, zu Grunde lagen) für rein privatrechtliche Regelungen entschieden, mit denen sie allen Bürgerinnen und Bürgern die Buchung der zur Verfügung stehende Volkshochschulkurse ermöglichen will (vgl. für besonders zertifizierte Lehrgänge: § 123 Abs. 4 SchulG).