Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1990 - 7 B 31.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5304
BVerwG, 04.04.1990 - 7 B 31.90 (https://dejure.org/1990,5304)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1990 - 7 B 31.90 (https://dejure.org/1990,5304)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1990 - 7 B 31.90 (https://dejure.org/1990,5304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kursus - Duzen - Volkshochschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 3 S. 3
    Anrede ("Duzen") durch einen Lehrer an einer Volkshochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2575
  • NVwZ 1990, 1078 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 28.12.2021 - 31 C 148/21

    Duzen durch andere Parteimitglieder zulässig?

    Es mag auch sein, dass sich ein Bürger nicht gefallen lassen muss, sich von Amtsträgern duzen zu lassen, wenn dies als Verletzung der Personenwürde des solcherart Angsprochenen angesehen und daher als Verstoß gegen Artikel 1 I GG gewertet werden könnte ( BVerwG , Beschluss vom 04.06.1990, Az.: 7 B 31/90 ).
  • VG Berlin, 25.09.2015 - 3 K 335.15

    Verwaltungsrechtsweg für Nichtteilnahme bzw. Ausschluss vom VHS-Kurs

    Die öffentliche Hand hat sich vorliegend gegen ein öffentlich-rechtliches Sonderrecht (anders als bspw. in den Fällen, die den Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 30. Oktober 1986 - 9 S 2497/86 - und des BVerwG vom 4. April 1990 - 7 B 31.90 - Rn. 7; beide bei juris, zu Grunde lagen) für rein privatrechtliche Regelungen entschieden, mit denen sie allen Bürgerinnen und Bürgern die Buchung der zur Verfügung stehende Volkshochschulkurse ermöglichen will (vgl. für besonders zertifizierte Lehrgänge: § 123 Abs. 4 SchulG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht